Der Kirchengemeinderat

Die Aufgabe des Kirchengemeinderats

Der Kirchengemeinderat und der Pfarrer leiten die Kirchengemeinde und sind dafür verantwortlich, dass das Wort Gottes auf vielfältige Weise verkündet wird.

Die Aufgaben der Kirchengemeinderatsmitglieder sind vielfältig und umfassen verschiedene Arbeitsbereiche. Neben der inhaltlichen Arbeit und der Schwerpunktsetzung in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen der Gemeinde beschließt der Kirchengemeinderat unter anderem den Haushaltsplan, entscheidet über Bauvorhaben und legt neue Projekte und Angebote fest.

Mit seiner Arbeit möchte der Kirchengemeinderat der Gemeinde dienen und sich hierbei von der Bibel, dem Wort Gottes, leiten lassen.

Unser Kirchengemeinderat besteht aus neun von der Kirchengemeinde gewählten Mitgliedern, der Kirchenpflegerin, dem Pfarrer, einem zugewählten Mitglied mit Stimmrecht und zwei beratenden Mitgliedern ohne Stimmrecht.

Die Mitglieder des Kirchengemeinderats:

Pfarrer Dirk Kubitscheck (1. Vorsitzender), David Reutter (2. Vorsitzender), Claudia Bieneck, Thomas Blaich, Tabea Dreßen (zugewählt), Ralf Dürr, Sabine Ewert, Jens Löffler, Sabine Schneider (Kirchenpflegerin), Regina Steger, Hans-Georg Wahl, Ute Mayer (beratend), Andreas Heitz (beratend)

Die Sitzungstermine des Kirchengemeinderats: